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Joseph-Wirth-Stiftung

Die Joseph-Wirth-Stiftung stellt sich vor

Die Joseph-Wirth-Stiftung e.V. hat sich im November 1985 als eingetragener Verein in Düsseldorf konstituiert. Im Juli 2012 wurde der Sitz der Stiftung von Düsseldorf nach Freiburg i.Br. verlegt.

Mit dem Namen Joseph Wirth verbindet sich die Erinnerung an frühe Bemühungen um friedliche Koexistenz und Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem damaligen Sowjetrussland, die sich 1922 im Vertrag von Rapallo niederschlugen. Der aus Freiburg i.Br. stammende Reichskanzler und Zentrumspolitiker Joseph Wirth war ein entschiedener Verfechter der demokratischen Idee und Anhänger des demokratisch-parlamentarischen Systems. 1933 ging er ins Exil, zunächst nach Paris, dann in die Schweiz, von wo aus er aktiv gegen den Nationalsozialismus agierte und gegen Rassismus und Antisemitismus wirkte.

In den frühen fünfziger Jahren zählte er zu den Gegnern einer Politik der Wiederbewaffnung und Westintegration und setzte sich für die Vereinigung Deutschlands ein.

Die Joseph-Wirth-Stiftung tritt im Geiste ihres Namensgebers für die Verständigung der Völker und die friedliche Koexistenz unterschiedlicher Kulturen und Ethnien ein. Seit Mitte der achtziger Jahre gibt sie durch öffentliche Veranstaltungen Impulse für die Erschließung der Geschichte und die Diskussion gesellschaftlicher Grundfragen. Sie will Beiträge zur Friedensgestaltung leisten und Grundfragen der demokratischen Entwicklung in Deutschland und Europa zur Diskussion stellen. Sie setzt sich für die Erforschung und Verbreitung des Lebenswerks von Joseph Wirth und die Aufarbeitung der Geschichte ein.


Stiftungszweck
Was will die Joseph-Wirth-Stiftung?

Frieden, Völkerverständigung, Demokratie und die Gestaltung einer humanen Zukunft – das sind die Themen, mit denen sich die Joseph-Wirth-Stiftung seit ihrer Gründung 1985 beschäftigt. Die Geschichte bietet viele Beispiele, wie die Gegenwart in diesem Sine gestaltet werden kann. Oder: was vermieden werden muss, was nicht wiederkehren sollte. Joseph Wirth war ein politischer Akteur des 20. Jahrhunderts, der diesen Prinzipien verpflichtet war. Sein politisches Erbe will die Stiftung pflegen und aktualisieren.

In Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, mit kulturellen Events und durch Veröffentlichungen befasst sich die Stiftung mit historischen Ereignissen und schlägt den Bogen in die Gegenwart. Das Thema Rapallo-Vertrag zum Beispiel wirft die Frage nach dem aktuellen Stand der deutsch-russischen Beziehungen auf. Der Rückblick auf das Jahr 1923 führt zu Fragen nach der parlamentarischen Demokratie und dem Rechtsextremismus heute. Der Blick zurück auf historische Entwicklungen fordert die Entwicklung von Zukunftskonzepten heraus, die dem Prinzip von Friedenssicherung und Völkerverständigung verpflichtet sind.


JOSEPH-WIRTH-STIFTUNG e.V. SATZUNG

Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen »Joseph-Wirth-Stiftung, Verein zur Förderung der Politik der friedlichen Koexistenz«.
  2. Sitz des Vereins ist Freiburg i. Br.
  3. Der Verein trägt mit der Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz e.V.

Zweck und Aufgaben

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist es, im Geiste seines Namensgebers, der 1922 in Rapallo den historisch ersten Vertrag friedlicher Koexistenz zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR geschlossen hat, für Völkerverständigung, für die Verständigung zwischen Ost und West, für eine Politik der Zusammenarbeit, der Sicherheitspartnerschaft und der Abrüstung zu wirken. Der Verein will speziell zur Förderung einer Politik der friedlichen Koexistenz durch die Bundesrepublik Deutschland beitragen.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
    • nationale und internationale Begegnungen von Politikern, Publizisten und anderen Personen des öffentlichen Lebens;
    • die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen wie Seminare, Kolloquien, Symposien und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse;
    • die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten;
    • die Einrichtung einer Bibliothek;
    • die Herausgabe einer »Korrespondenz«.
  4. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenlos.

Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitgliedschaft

  1. Der Verein hat ordentliche und fördernde (außerordentliche) Mitglieder.
  2. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Vereinsziele bejaht und bereit ist, sich für ihre Verwirklichung einzusetzen; die fördernde (außerordentliche) Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Vereine erwerben.
  3. Die ordentliche und fördernde (außerordentliche) Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Vorstand teilt dem Mitglied schriftlich den Beschluß über die Aufnahme mit. Wird die Aufnahme verweigert, kann der Bewerber verlangen, daß die Mitgliederversammlung einberufen wird, die dann mit 2/3 Mehrheit über die Aufnahme des Bewerbers entscheidet. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  4. Die Mitglieder können im Einvernehmen mit dem Vorstand lokale bzw. regionale Sektionen bilden.
  5. Mitgliedsbeiträge werden von den ordentlichen und fördernden (außerordentlichen) Mitgliedern erhoben. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die die Mitgliederversammlung beschließt. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen und Versammlungen des Vereins teilzunehmen. Auf der Mitgliedersammlung haben nur die ordentlichen Mitglieder gleiches Stimmrecht, das nicht übertragbar ist.
  6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres möglich. Er muß dem Vorstand unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich erklärt sein.
  7. Ein Ausschluß aus dem Verein ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Über den Ausschluß entscheidet mit sofortiger Wirkung auf Antrag des Vorstandes dieMitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Antrag ist dem auszuschließenden Mitglied mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Das Mitglied hat Anspruch auf Gehör durch die Mitgliederversammlung.

Vereinsorgane

  1. Organe des Vereins sind:
    a) der Vorstand
    b) die Versammlung der ordentlichen Mitglieder

Der Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, mindestens zwei Beisitzern, dem Schriftführer/der Schriftführerin und dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin.
  2. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von jeweils zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Er kann von einer Mitgliederversammlung jederzeit abgewählt werden. Er bleibt bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt.
  3. Der/die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist auch einzeln zur Vertretung befugt.
  4. Dem Vorstand obliegt die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die Aufsicht über die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Geschäftsführung des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin.

Beschlußfassung des Vorstandes

  1. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden.

Mitgliederversammlung

  1. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Auf Verlangen von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder muß eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem übrigen Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
  3. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
  4. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom/von der Vorsitzenden oder dem/der an seiner/ihrer Stelle gewählten Versammlungsleiter(in) und vom/von der Protokollführer(in) zu unterzeichnen ist. Sie enthält mindestens die in der Versammlung gefaßten Beschlüsse.

Finanzierung

  1. Der Verein finanziert sich durch Beiträge und Spenden, er erstrebt keinen Gewinn. Er darf insofern Vermögen erstreben, als er es zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben benötigt, und er darf dieses Vermögen nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden.

Rechnungslegung

  1. Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Kontrolle der Rechnungsführung und der Kassewerden durch die Mitgliederversammlung zwei Revisoren gewählt. Sie dürfen dem Vorstand nichtangehören. Sie erstatten der Mitgliederversammlung Berichte über ihre Tätigkeit.

Satzungsänderungen

  1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Änderungen dieser Satzung durch Beschluß. Satzungsänderungen bedürfen einer ¾ Mehrheit.
  2. Eine Änderung des Zwecks des Vereins bedarf ebenfalls einer ¾ Mehrheit der Mitgliederversammlung.

Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann nur mit einer ¾ Mehrheit der Mitgliederversammlung aufgelöst werden DieAuflösung muß mit der Tagesordnung angekündigt werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins bzw. Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine andere steuerbegünstigte Vereinigung oder Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Völkerverständigung. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Vorstand

Portraitfoto Ulrike Hörster-Philipps
Ulrike Hörster-Philipps
Foto: privat

Dr. Ulrike Hörster-Philipps, Münster

Vorsitzende

Historikerin, Autorin der Wirth-Biographie »Joseph Wirth 1879–1956. Eine politische Biographie«, Habil-Schrift Freiburg 1995, veröffentlicht im Schöningh Verlag 1998

Portraitfoto Ulrich von Kirchbach
Ulrich von Kirchbach

Ulrich von Kirchbach, Freiburg

Stellvertretender Vorsitzender

Jurist, Erster Bürgermeister der Stadt Freiburg für Kultur, Integration und Soziales. Seit 1989 im Vorstand der Joseph-Wirth-Stiftung in Freiburg aktiv

Portraitfoto Bernd Braun
Bernd Braun
Foto: Friedrich-Ebert-Gedenkstätte

Prof. Dr. Bernd Braun, Heidelberg

Stellvertretender Vorsitzender

Historiker, Geschäftsführer der Reichspräsident Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Heidelberg, Honorarprofessor an der Universität Heidelberg, zahlreiche Veröffentlichungen u.a. zur Weimarer Republik

Portraitfoto Alexander Wirth
Alexander Wirth

Alexander Wirth, Ratingen

Schatzmeister

Großneffe von Joseph Wirth (Enkel von Joseph Wirths Bruder Alois Wirth), Controller im Ruhestand

Portraitfoto Corinna Rulfs-Dreyer
Corinna Rulfs-Dreyer

Corinna Rulfs-Dreyer, Neuss

Schriftlführerin

Sozialarbeiterin, Engagement in kulturellen und politisch-gesellschaftlichen Bereichen

Portraitfoto Anita Morasch
Anita Morasch
Foto: privat

Anita Morasch, Freiburg

Beisitzerin

Sängerin, umfangreiches Repertoire von russischem und jiddischem Liedgut, Musik der Sinti und Roma, deutsche und internationale Volkslieder

Portraitfoto Heinz Siebold
Heinz Siebold
Foto: Christoph Breithaupt

Heinz Siebold, Lahr

Beisitzer

Journalist, historischer Publizist, Geschichtsvermittler

JOSEPH WIRTH STIFTUNG